Liebe Vereinsmitglieder,
Bundes-Notbremse mit Auswirkungen auf private Treffen, Schulen und Einzelhandel
Kreis Steinfurt. Im Kreis Steinfurt gelten ab morgen, Samstag, Ausgangsbeschränkungen in den Abend- und Nachtstunden.
Rechtliche Grundlage hierfür sind die Neuregelungen im Infektionsschutzgesetz des Bundes, die heute (23. April) in Kraft getreten sind. Die sogenannte „Bundes-Notbremse“ wird sich auch auf das Leben der Bürgerinnen und Bürger im Kreis Steinfurt auswirken. Maßstab ist der Inzidenz-Wert, also die Zahl der Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche. Heute liegt der Inzidenzwert im Kreis Steinfurt bei 138.
Die „Notbremse“ tritt in Kraft, wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Kreis oder in einer kreisfreien Stadt an drei Tagen hintereinander über 100 liegt. Bei kreisangehörigen Kommunen gilt der Wert des gesamten Kreises! Private Treffen sind dann auf die Angehörigen eines Hausstandes plus maximal einer weiteren Person (ausgenommen sind Kinder unter 14 Jahren) beschränkt. Neu ist, dass die Kontaktbeschränkungen nun auch für den privaten Raum, also die eigene Wohnung, gelten.
Ab einer Inzidenz von 100 gelten Ausgangsbeschränkungen zwischen 22 und 5 Uhr. In dieser Zeit darf die eigene Wohnung/das eigene Grundstück nicht verlassen werden. Ausnahmen sind möglich bei Notfällen, für den Weg zum Beruf und zum „Gassi gehen“ mit dem Hund.
Bis 24 Uhr sind Spaziergänge oder Joggen erlaubt, allerdings nur alleine.
Wir bitten euch das ihr euch an diese Verordnung haltet.
Euer Vorstand und Beirat des ASV Burgsteinfurt
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