Datenschutzordnung des ASV Burgsteinfurt 1946 e.V.

Der Angelsportverein Burgsteinfurt 1946 e. V. verarbeitet in vielfacher Weise automatisiert personenbezogene Daten (z.B. im Rahmen der Vereinsverwaltung). Um die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes zu erfüllen, Datenschutzverstöße zu vermeiden und einen einheitlichen Umgang mit personenbezogenen Daten innerhalb des Vereins zu gewährleisten, gibt sich der Verein die nachfolgende Datenschutzordnung.

1. Allgemeines

Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten u.a. von Mitgliedern, Erwerbern von Tageskarten, Verpächtern, Beiratsmitgliedern und Vorstandsmitgliedern sowohl automatisiert in EDV-Anlagen als auch nicht automatisiert in einem Dateisystem, z.B. in Form von ausgedruckten Listen. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten im Internet veröffentlicht und an Dritte weitergeleitet oder Dritten offengelegt. In all diesen Fällen ist die EU-Datenschutz- Grundverordnung, das Bundesdatenschutzgesetz und diese Datenschutzordnung durch alle Personen im Verein, die personenbezogene Daten verarbeiten, zu beachten.

2. Informationspflichten

Die Datenschutzordnung beinhaltet die „Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person“ gemäß Art. 13 Datenschutz Grundverordnung (DSGVO). Neuen Mitgliedern wird die Datenschutzordnung mit dem Aufnahmeantrag ausgehändigt.

3. Zuständigkeiten der Datenverarbeitung im Verein

Verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben ist der Vorstand nach § 26 BGB. Funktional ist die Aufgabe dem 1. Vorsitzenden zugeordnet. Angelsportverein Burgsteinfurt 1946 e. V.
Vorsitzender Rainer Gremplinski
Brückenstraße 10
48565 Steinfurt
E-Mail: info@asv-burgsteinfurt.de

Hinweis: Ein Datenschutzbeauftragter wurde nicht bestellt. Dieses ist nach der DSGVO für den Angelsportverein Burgsteinfurt 1946 e.V. nicht erforderlich.

Der 1. Vorsitzende stellt sicher, dass Verzeichnisse der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO geführt und die Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO erfüllt werden. Er ist für die Beantwortung von Auskunftsverlangen von betroffenen Personen zuständig.

4. Verarbeitung personenbezogener Daten der Mitglieder

Im Rahmen des Mitgliedsverhältnisses verarbeitet der Verein insbesondere die folgenden Daten:
–Nachname und Vorname
–Geschlecht
–Adresse (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)
–Telefonnummer und die Mobilnummer
–Geburtsdatum, Geburtsort
–Beruf – Eintrittsdatum und Austrittsdatum
–Bankverbindung, ggf. Nachname und Vorname eines abweichenden Kontoinhabers
–Mitgliedsnummer
–E-Mail-Adresse
–Datum und Ort der abgelegten Fischerprüfung
–Ggf. die Kontaktdaten der gesetzlichen Vertreter
–Bei der freiwilligen Teilnahme an Jugendveranstaltungen erfolgt eine zusätzliche Einverständniserklärung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten
–Ggf. Funktion im Verein Nach Art. 6, Abs. 1 lit. b) DSGVO ist die Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig, wenn diese für die Erfüllung eines Vertragsverhältnisses (Vereinsmitgliedschaft) notwendig sind.

5. Verwendung und Herausgabe von personenbezogenen Daten

Listen von Mitgliedern oder Teilnehmern werden den jeweiligen Vorstandsmitgliedern, Beiratsmitgliedern, dem Ehrenrat und den Fischeraufsehern insofern zur Verfügung gestellt, wie es die jeweilige Aufgabenstellung erfordert. Beim Umgang der dabei verwendeten personenbezogenen Daten ist das Gebot der Datensparsamkeit zu beachten. Personenbezogene Daten von Mitgliedern dürfen an andere Vereinsmitglieder nur herausgegeben werden, wenn die Einwilligung der betroffenen Person vorliegt. Die Nutzung von Teilnehmerlisten, in die sich die Teilnehmer von Versammlungen und anderen Veranstaltungen (z.B. Räumdiensten, Makrelenfahrt, Jugendangeln, KO-Pokal, Schwerster Fisch etc.) eintragen, gilt nicht als eine solche Herausgabe. Wird bei den offiziellen Wiegestellen eine Fangmeldung für die jährliche Auslosung der großen Fänge abgegeben oder nimmt das Mitglied an den Vereinsveranstaltungen teil, werden folgende persönlichen Daten an die Mitglieder weitergegeben. Nachname, Vorname, Gewicht und Länge des Fisches, Fangdatum, Fanggewässer und ggf. ein Bild vom Fänger des Fisches. Mit der Teilnahme erklärt sich das Vereinsmitglied damit einverstanden, dass diese Daten an die Mitglieder weitergegeben werden. Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es eine Mitgliederliste zur Wahrnehmung satzungsgemäßer oder gesetzlicher Rechte benötigt beispielsweise, um eine Mitgliederversammlung einzuberufen, stellt der Vorstand eine Kopie der Mitgliederliste mit Vornamen, Nachnamen und Anschrift als Ausdruck oder Datei zur Verfügung. Das Mitglied, welches das Begehren initiiert, hat vorher eine Versicherung abzugeben, dass diese Daten ausschließlich diesem Zweck verwendet und nach der Verwendung vernichtet werden.

6. Weitergabe an Dritte

Als Mitglied des Landesfischereiverbandes Westfalen und Lippe e.V. ist der Angelsportverein Emsdetten e. V. verpflichtet, bestimmte personenbezogene Daten dorthin zu übermitteln, um die Leistungen des Verbandes in Anspruch zu nehmen. Hierbei handelt es sich um folgende personenbezogene Daten:
–Nachname und Vorname
–Anschrift
–Geburtsdatum, Geburtsort
–Eintrittsdatum und Austrittsdatum im Verein Die Weitergabe von personenbezogenen Daten an den Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e.V. erfolgt erst ab dem Zeitpunkt, an dem der ASV Burgsteinfurt 1946 e.V. tatsächlich Mitglied im Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e.V. ist. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt, 01.05.2019, ist dies nicht der Fall, somit werden keine Daten übermittelt.

An die Kreissparkasse Steinfurt übermittelt der Verein für den Einzug der Beiträge den Nachnamen, Vornamen und die Kontoverbindung (IBAN).

Zur Datensicherung (Art. 6, Abs. 1 lit. b) DSGVO) werden folgende persönliche Daten der Vereinsmitglieder an die

Buhl Data Services GmbH
Am Siebertsweiher 3/5
57290 Neunkirchen (Siegerland)

weitergegeben:
–Nachname und Vorname
–Geschlecht
–Adresse (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)
–Telefonnummer und die Mobilnummer
–Geburtsdatum, Geburtsort
–Beruf – Eintrittsdatum und Austrittsdatum
–Bankverbindung, ggf. Nachname und Vorname eines abweichenden Kontoinhabers
–Mitgliedsnummer
–E-Mail-Adresse
–Datum und Ort der abgelegten Fischerprüfung
–Ggf. die Kontaktdaten der gesetzlichen Vertreter
–Bei der freiwilligen Teilnahme an Jugendveranstaltungen erfolgt eine zusätzliche Einverständniserklärung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten
–Ggf. Funktion im Verein

7. Besondere Regelungen für Beiratsmitglieder und Vorstandsmitglieder

Zur Sicherstellung der Vereinsarbeit (Art. 6, Abs. 1 lit. b) DSGVO) werden folgende persönliche Daten der Beiratsmitglieder und Vorstandsmitglieder an die Vereinsmitglieder, Verpächter und dem Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e.V. weitergegeben:
–Nachname und Vorname
–Adresse (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)
–Telefonnummer und die Mobilnummer
–E-Mail Adresse
–Geburtsdatum
–Funktion im Verein

8. Datenverarbeitung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit

Die Veröffentlichung personenbezogener Daten im Internet oder in lokalen, regionalen oder überregionalen Printmedien erfolgt zur Wahrung berechtigter Interessen des Vereins (Art. 6 Abs. 1 lit f) DSGVO). Das berechtigte Interesse des Vereins besteht in der Information der Öffentlichkeit durch Berichterstattung. In diesem Rahmen werden personenbezogene Daten, einschließlich von Bildern, der Teilnehmer zum Beispiel im Rahmen der Mitgliederversammlung des Vereins veröffentlicht. Werden personenbezogenen Daten erhoben, ohne dass die Verarbeitung zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist, erfolgt die Datenverarbeitung aufgrund einer schriftlichen Einwilligung nach Art. 7 DSGVO.

9. Datenspeicherung

Die personenbezogenen Daten werden für die Dauer der Mitgliedschaft gespeichert. Mit Beendigung der Mitgliedschaft werden die Daten gemäß der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen weitere zehn Jahre vorgehalten und dann gelöscht. In der Zeit zwischen Beendigung der Mitgliedschaft und der Löschung wird die Verarbeitung dieser Daten eingeschränkt. Bestimmte Daten werden zum Zweck der Vereinschronik im Vereinsarchiv gespeichert. Hierbei handelt es sich um den Vornamen, Nachnamen und besondere Erfolge oder Ereignisse, an denen die betreffende Person mitgewirkt hat. Die Speicherung liegt im berechtigten Interesse des Vereins an der zeitgeschichtlichen Dokumentation von Ereignissen und Erfolgen. Alle übrigen Daten (Bankdaten, Anschrift, Kontaktdaten) werden mit Ende der Mitgliedschaft gelöscht.

10. Auskunftsrecht

Das Mitglied hat das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) des Vereins über seine gespeicherten Daten sowie auf deren Berichtigung (Art. 16 DSGVO) und Löschung (Art. 17 DSGVO), sofern nicht Art. 6 Abs. 1 lit b) oder lit f) DSGVO betroffen ist. Dieses bezieht sich auch auf eine Einschränkung (Art.18 DSGVO) der Datenverarbeitung oder ein Widerspruch (Art. 21 DSGVO) gegen die Datenübermittlung. Eine entsprechende Anfrage ist per Textform an den Vorstand zu stellen. Die Auskunft ist kostenlos.

11. Beschwerderecht

Das Mitglied hat ein Beschwerderecht (Art 77 DSGVO). Zuständig in NRW ist dafür: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Postfach 200444 40102 Düsseldorf Tel.: 0211/38424-0 E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

12. Maßnahmen zum Datenschutz

Vereinsintern werden regelmäßig Sensibilisierungsmaßnahmen zum Datenschutz durchgeführt. Vorstandsmitglieder, Beiratsmitglieder und die Fischereiaufseher verpflichten sich schriftlich, über eine Erklärung, die datenschutzrechtlichen Anforderungen einzuhalten (Art. 5 Abs. 1 DSGVO). Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt (DS-GVO in Art. 32), z.B. durch aktuelle Virenprogramme, regelmäßige Updates der Betriebsprogramme, etc..

13. Maßnahmen bei Datenschutzverletzungen

Bei Datenschutzverletzungen wird zunächst der Geschäftsführer informiert. Dieser setzt den geschäftsführenden Vorstand in Kenntnis. Je nach Schwere der Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten erfolgt ggf. eine Meldung an die Aufsichtsbehörde. Ist nach Einschätzung des Geschäftsführenden Vorstandes eine Meldung an die Aussichtsbehörde erforderlich geschieht dies unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden. Sofern die 72 Stunden nicht einzuhalten sind, ist der Meldung eine Begründung für die Verzögerung beizufügen.

14. Inkrafttreten

Diese Datenschutzordnung tritt ab dem 01.05.2019 in Kraft.

Download als PDF: Datenschutzordnung