Mitgliedschaft

Mitglied werden im ASV Burgsteinfurt 1946 e.V.

Wir freuen uns, dein Interesse an unserem Verein geweckt zu haben.

Der ASV Burgsteinfurt 1946 e.V. ist ein kleiner und freundschaftlicher Verein von Menschen, die alle eine Passion haben.

Aus diesem Grund haben wir uns dazu entschlossen, Neuaufnahmen nur zu den jeweiligen Jahreshauptversammlungen durchzuführen.

Auf diesen Versammlungen werden die neuen Mitglieder einmal kurz vorgestellt, damit sich jeder schon mal gesehen hat. Am Ende der Versammlungen gibt es immer noch die Möglichkeit für einen ersten Erfahrungsaustausch.

Wir bitten euch, diese Regel zu respektieren und Eure Anmeldungen rechtzeitig vor der Jahreshauptversammlung einzureichen. Für ein gesundes Gleichgewicht an unseren Gewässern behalten wir uns vor, nicht alle Interessenten aufzunehmen.

Die Jahreshauptversammlung findet am Samstag, den 29.03.2025 um 17 Uhr in der Gaststätte Teepe, Veltrup 5, 48565 Steinfurt statt.

 

INFO: Jegliche Änderungen von Stammdaten (An-/Abmeldung, Adresse, Konto etc.) sind ausschließlich postalisch an den Kassierer Bastian Holthues (Kalkwall 4,  48565 Steinfurt)

zu richten.

Für eine Neuaufnahme füllen Sie bitte das nachfolgende Formular aus und senden dieses an folgende Adresse:

Bastian Holthues 
Kalkwall 4
48565 Steinfurt 

Dieses kann aber unter Umständen wenige Wochen dauern und wir bitten Sie um etwas Geduld.

Aufnahmeantrag mit Einverständniserklärung

 

Änderungsformblatt für bestehende Mitglieder

Um Problemen vorzubeugen bitten wir Sie, geänderte Stammdaten (An-/Abmeldung, Adresse, Konto etc.)  an uns zu übermitteln.

Das erforderliche Formular kann hier  heruntergeladen werden.

Das ausgefüllte Formular senden Sie bitte an folgende Adresse:

Bastian Holthues 
Kalkwall 4
48565 Steinfurt 

 

Unsere Gebühren:

Die Aufnahmegebühr beträgt 70€ für Erwachsene und 35€ für Jugendliche.

Der Jahresbeitrag beträgt 75€ für Erwachsene und 40€ für Jugendliche.

Jedes Mitglied (ausgenommen jene mit einem Schwerbehinderten-Ausweis oder Rentner) haben 2 Arbeitsdienste pro Jahr zu leisten. Für jeden nicht geleisteten Arbeitseinsatz werden andernfalls 20€ als Ausgleichszahlung berechnet.