SONDERREGELUNG FÜR DAS PARKEN AM KIEFERNGRUNDSEE

SONDERREGELUNG FÜR DAS PARKEN AM KIEFERNGRUNDSEE

 

Regeländerung für das Parken am Kieferngrundsee

Nach Gesprächen mit allen beteiligten Institutionen (Stadt, Polizei, Ordnungsamt, Eigentümer), wurde durch den Vorstand folgende Regel ausgehandelt:

  • Parken ist vorläufig  nur an der folgenden Stelle, unter Beachtung der Vorgaben, erlaubt:
    • Kleiner Parkplatz (siehe Markierung)

 

  • Vorgaben:
    • Angler haben ihr Fahrzeug durch Auslegen der Fangerlaubnis/Tageskarte auf dem Armaturenbrett auszuweisen
    • Es darf nicht im Wald oder auf Grünflächen geparkt werden
    • Diese Regelung gilt für die Ausübung des Angelns, Baden ist auch für Angler VERBOTEN.

Bei Nichtbeachtung der Vorgaben droht ein empfindliches Ordnungsgeld. Es handelt sich um eine KULANZREGELUNG! Wir bitten darum, das Ordnungsamt nicht mit etwaigen Anfragen dazu zu belästigen. Von Streitigkeiten werden sich der ASV Burgsteinfurt und die Verantwortlichen distanzieren.

 

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ASV Burgsteinfurt editor