Gewässerordnung des ASV Burgsteinfurt 1946 e.V.

Gewässerordnung ASV Burgsteinfurt 1946 e.V

Partnerschaftliches Miteinander, unabhängig von der Art der Fischerei, die jeder individuell für sich präferiert, steht in unserem Fischereiverein über allem. Es ist ferner selbstverständlich, waidgerecht zu fischen und dabei Flora und Fauna schonend zu behandeln. Auch gegenüber den Mitgliedern des Segelsportvereins, die als Mitpächter viele gleiche Interessen vertreten, ist partnerschaftliches Verhalten selbstverständlich.Unsere Fischereiaufseher und die Mitglieder des Vorstands überwachen, dass die gesetzlichen Vorschriften im Angelsport, sowie diese ergänzenden Vereinbarungen beherzigt und eingehalten werden. Verstöße können zum Vereinsausschluss führen!

Boote
Eigene Schlauchboote und Bellyboote ohne Motorisierung sind nur auf dem Seller und Tütenbrinksee zulässig, sofern sie als Angelboote eingesetzt werden. Wird ein Vereinsboot genutzt, istdieses unbedingt an die ausgewiesenen Anlegestellen zurückzubringen. Die Boote sind sauber zu hinterlassen; der Lenzhahn ist zu öffnen. Boote dürfen nur von Erwachsenen benutzt werden; Minderjährige müssen in Begleitung eines erwachsenen Vereinsmitglieds sein oder eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern mitführen. Die Benutzung der Boote geschieht stets auf eigene Gefahr; der ASV Burgsteinfurt 1946 e.V. ist von der Haftung ausgeschlossen. Der Vorstand rät dazu, bei Benutzung der Boote eine Schwimmweste zu tragen und eine Schöpfkelle mitzuführen. Die Nutzung ferngesteuerter (Futter)Boote ist erlaubt.

Fänge
Für Hechte gilt ein Entnahmefenster zwischen 60cm und 90cm. Kranke oder verletzte Fische sind generell zu entnehmen und dem Gewässerwart unverzüglich zu melden. Fangbeschränkungen gelten pro Tag an allen Gewässern kombiniert.

Angelplätze
Müll ist selbst zu entsorgen, die Mülltonnen an den Seen sind nicht für den selbst produzierten Müll. Der Angelplatz ist stets sauber zu halten und nach dem Angeln sauber zu hinterlassen, auch fremder Müll ist mitzunehmen. Die Ruten müssen beaufsichtigt sein, es dürfen Hilfsmittel wie Bissanzeiger verwendet werden. Eine längerfristige Entfernung von den eigenen Ruten über 50m ist nicht gestattet. Die Insel im Seller See ist ab dem 01.03 bis zum 31.07 gesperrt und darf nicht betreten werden. Angelschirme und Angelzelte sind so aufzustellen, dass die Gehwege für andere Angler samt Gerät begehbar bleiben.

 

Sonstiges
Die eingebrachte Futtermenge ist im sinnvollen Rahmen zu halten! Vor dem Hintergrund des hohen Nährstoffgehaltes, der mit dem Futter in die Gewässer eingebracht wird, gilt als Maximum 1kg Futter (Boilies) pro Ansitz. Vorfüttern von Angelplätzen ist generell untersagt.

Offenes Feuer mit direktem Kontakt zum Boden, auch unter Nutzung von Feuerschalen ist nicht gestattet. Grillen imKohlegrill ist nur bis maximal Waldbrandgefahrenstufe 2 gestattet; Kohlereste und Asche sind mitzunehmen.

Tauchen und Baden ist an allen Gewässern verboten.

Während der Hechtschonzeit (15.02 bis einschließlich 30.04) gelten zusätzlich folgende Regeln:
• Es ist verboten, am Seller See, dem Tiggelsee und der Aa, oberhalb der Niedermühle, mit Kunstködern auf Raubfische zu angeln.
• Es ist verboten, an der Aa unterhalb der Niedermühle und dem Kieferngrundsee mit Kunstködern über 7,5 cm zu angeln
• Es ist verboten, mit Köderfisch und/oder Fischstücken zu angeln.

Der Vorstand des ASV Burgsteinfurt 1949 e.V.
Stand 26.01.2021